Kassenleistungen
Das Leistungsangebot der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen für ihre versicherten Mitglieder ist weitgehend identisch. Sie bezahlen, was wirtschaftlich, medizinisch notwendig und ausreichend ist. Was über das medizinisch Notwendige hinausgeht, bezahlen sie nicht. Damit gehören IGeL nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und werden im Grundsatz von keiner Krankenkasse erstattet.
Doch die Kassen stehen auch im Wettbewerb um ihre Versicherten. Deshalb weiten viele das Leistungsangebot für ihre Mitglieder aus. Möglich machen das die sogenannten Satzungsleistungen, die rund fünf Prozent des Leistungsumfangs der gesetzlichen Krankenkassen ausmachen. So haben Krankenkassen die Möglichkeit, ihren Mitgliedern individuelle Angebote zur Gesundheitsprophylaxe oder zu medizinischen Therapien zu machen. In solchen Fällen übernehmen sie teilweise oder sogar komplett die Kosten der Behandlung.
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